Themen die bewegen…

IHR BÜRGERMEISTERKANDIDAT FÜR UNSERE STADT WILLEBADESSEN

Bereits umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht:

Herausforderungen 
Pandemiebewältigung (Corona), Umbau & Neustrukturierung der Verwaltung, Energiemangellagen bewältigt (Gasknappheit), Krieg mit geflüchteten Menschen und Asylsuchenden gemeistert, Casemanagement etabliert.

(Eine Case Manager*inn arbeitet mit geflüchteten Menschen. Eine Casemmanger ist die Schnittstelle zwischen unterschiedlichen staatlichen und ehrenamtlichen Bereichen die sich um Integration kümmern. Diese Netzwerkarbeit findet auf Stadt-, kreis- und Landesebene statt. Ziel ist die Integration und Zuwanderung möglichst schnell gewinnbringend für alle zu unterstützen z.B. einen Arbeitsplatz zu finden und so zu integrieren.)

Wirtschaftliche und zukunftsorientierte Wandel gestalten:
Ausbau von Infrastruktur wie Breitband, Strassen- & Wegekonzept umsetzen, Wasser- & Abwassersysteme erneuert und zukunftsfest aufgestellt.

Bürgerengagement & Ehrenamt stärken, fördern und honorieren:
Einführung des Heimat- und Ehrenamtspreises mit großer Ehrenamtsfeier, mit Auszeichnungen, dem Vorstellen von Projekten und unterstützen beim Zugang zu Förderungen.

Ausbau und Stärkung des ÖPNV sowie Modernisierung des NpH:
Westfalen & Deutschland Ticket (einzige Stadt im Hochstift) auch für nicht Anspruchsberechtigte umgesetzt, Anrufsammeltaxis (heute Holibri) bereits vor 3 Jahren eingeführt,  Projekt „DorfMobil“ unterstützt und eingeführt.

Ausbau des Strassen- und Wegesystems um den Radverkehr zu stärken
siehe Ausbaustrecken Borlinghausen-Bonenburg, Willebadessen-Borlinghausen & Niesen-Gehrden.

Aktive Stadt- und Dorfentwicklung massiv vorangetrieben:
Sanierungsgebiete entwickelt, Zugang zu Fördermitteln geschaffen, Schrottimmobilien zurückgebaut, Grundstücke, Fläche und Immobilien zur Weiterentwicklung angekauft.

Digitalisierung, neue Medien und Serviceleistungen ausbauen und stärken:
Siehe neue digitale Plattform der Stadt Willebadessen, moderne Arbeitsplätze entwickelt. www.Serviceportal.Willebadessen.de

Attraktive Arbeitsplätze entwickelt und attraktives Umfeld gestaltet:             
Einführung mobiles Arbeiten und familiefreundliches Arbeitsumfeld gestaltet, Angebote für Sport- und Freizeit sowie das körperliche Wohlbefinden von Mitarbeitern entwickelt.

Präsenz bei unzähligen Aktionen, Veranstaltungen und Events:
Unterstützen durch Spenden, Hilfe, Aktionen, Mitmachen und Kreativität. Ansprechbar, kompetent und kommunikativ vor Ort.

Was ich in Zukunft umsetzen möchte:

Mein Programm für Willebadessen:
Miteinander gestalten, Zukunft sichern

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Willebadessen,

als Ihr Bürgermeister Norbert Hofnagel stehe ich seit 2020 an der Spitze unserer Stadt. Gemeinsam haben wir in den letzten Jahren viel erreicht und Willebadessen zu einem noch lebenswerteren Ort gemacht. Ich bin stolz auf das, was wir miteinander auf den Weg gebracht haben, und möchte diesen erfolgreichen Kurs fortsetzen.

Mein Ziel ist es, Willebadessen auch in Zukunft als starke und lebendige Stadt im Herzen des ländlichen Raums zu erhalten. Dafür setze ich mich mit voller Kraft ein und präsentiere Ihnen heute mein Wahlprogramm, das auf den Säulen von Stabilität, Fortschritt und Gemeinschaft ruht.

  1. Stärkung der lokalen Wirtschaft und Schaffung von modernen zukunftsfähigen Arbeitsplätzen

Die lokale Wirtschaft ist das Rückgrat unserer Stadt. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen:

  • Bestehende Betriebe unterstützen: Ich werde unsere Unternehmen aktiv begleiten und bürokratische Hürden abbauen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Arbeitsplätze in Willebadessen zu erhalten.
  • Neuansiedlungen fördern: Durch die Ausweisung attraktiver Gewerbeflächen und schnelle, unkomplizierte Genehmigungsverfahren, möchte ich neue Unternehmen für Willebadessen gewinnen und somit weitere Arbeitsplätze schaffen.
  • Solide und stabile Finanzentwicklung:
    Neue Einkunftsmöglichkeiten generieren, kostenbewusster Umgang mit Ressourcen, einwerben von Fördermitteln, stabile Steuern und Abgaben.
  • Wirtschafts- und Unternehmensentwicklungen, u. a. aus Erneuerbaren Energien:
    Einwerben von Finanzmitteln zur Entlastung der Bürgerschaft und Stützung des städtischen Haushaltes. Aufbau einer Bürgerstiftung zur finanziellen Stärkung der Stadt- und Dorfentwicklung.
  • Tourismus ausbauen: Das touristische Potenzial unserer Stadt ist enorm. Ich werde unsere Angebote weiterentwickeln und die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern stärken, um für Besucher attraktiver zu werden. Ich möchte die heimische Gastronomie und Hotellerie beleben. Dies gelingt z. B. durch die Markenstärkung „Teutoburgerwald – Eggegebirge“, durch Angebots- und Aktionserweiterung wie z. B. im Wildgehege.
  1. Attraktives Wohnen und Leben für alle Generationen

Willebadessen soll für alle Generationen ein attraktives Zuhause sein. Dafür plane ich:

  • Baulandentwicklung vorantreiben: Ich werde weiterhin die Bereitstellung von bezahlbarem Bauland für junge Familien und Bauwillige sicherstellen, damit sie ihren Traum vom Eigenheim in Willebadessen verwirklichen können.
  • Ortskerne beleben: Durch gezielte Maßnahmen zur Sanierung und Gestaltung unserer Ortskerne möchte ich die Attraktivität unserer Dörfer steigern und ein lebendiges, generationsübergreifendes Miteinander fördern.
  • Infrastruktur modernisieren: Die Modernisierung und der Ausbau unserer Infrastruktur, insbesondere der Breitbandversorgung und des Mobilfunknetzes, sind essenziell, um die Lebensqualität in allen Ortsteilen zu sichern und unsere Stadt zukunftsfähig zu machen.
  1. Ausbau von Bildung, Betreuung und Freizeitangeboten

Investitionen in Bildung und Freizeit sind Investitionen in unsere Zukunft. Mein Engagement gilt:

  • Unsere Schulen zu stärken: Ich werde unsere Schulen weiterhin bestmöglich unterstützen und in eine moderne Ausstattung investieren, um unseren Kindern und Jugendlichen optimale Lernbedingungen zu bieten. Erstrebenswert ist hier z. B. die Erweiterung unseres Bildungsangebotes um den zusätzlichen Bildungszweig einer „Realschule“.
  • Erwachsenenbildung zu unterstützen: Neben den Angeboten unserer Vereine, werde ich die drei schon bestehenden Familienzentren unserer Stadt unterstützen und den Ausbau der VHS-Angebote vorantreiben.
  • Kinderbetreuung zu sichern: Eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist die Basis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich werde das Angebot an Krippen-, Kita- und OGS-Plätzen weiter ausbauen.
  • Vereinsleben zu fördern: Das Ehrenamt und unsere Vereine sind das Herzstück unserer Gemeinschaft. Ich werde das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger weiterhin aktiv unterstützen und die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Vereinsleben verbessern.
  • Sport- und Freizeitmöglichkeiten zu erweitern: Ich werde die vorhandenen Sportanlagen pflegen und, wo nötig, modernisieren sowie neue Angebote für Freizeitaktivitäten schaffen, die den Bedürfnissen aller Altersgruppen gerecht werden.
  1. Nachhaltigkeit und Umweltschutz im ländlichen Raum

Als ländliche Region tragen wir eine besondere Verantwortung für unsere Umwelt. Ich setze mich ein für:

  • Lokale Energiewende: Ich werde den Ausbau erneuerbarer Energien in unserer Stadt unter Berücksichtigung der Landschaftsverträglichkeit vorantreiben und die Bürgerbeteiligung an diesen Projekten stärken.
  • Naturschutz und Artenvielfalt: Ich werde unsere wertvollen Naturräume schützen und Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt umsetzen, um unsere einzigartige Landschaft für kommende Generationen zu bewahren.
  • Natur- und Lebensraum stärken sowie Biodiversität ausbauen:
    Ich werde den Umbau unseres Forstes zu resilientem Wald, die Förderung im Landschafts- und Naturschutz, sowie die Entwicklung des ehemaligen NATO Geländes in der Egge vorantreiben.
  • Klimaanpassung: Ich werde mich den Herausforderungen des Klimawandels stellen und Maßnahmen entwickeln, um unsere Stadt widerstandsfähiger gegenüber extremen Wetterereignissen zu machen, z. B. im Bereich Hochwasserschutz.
  1. Stärkung der Bürgerbeteiligung und des Ehrenamts

Ihre Meinung zählt! Ich möchte:

  • Transparenz und Bürgernähe: Ich werde weiterhin für eine offene und transparente Kommunikation stehen und alle wichtigen Entscheidungen verständlich darlegen. Ihre Anliegen werden ernst genommen.
  • Ehrenamt wertschätzen: Nur durch das Engagement unserer Ehrenamtlichen sind viele Angebote im Stadtgebiet erst möglich. Ich werde das Ehrenamt weiterhin tatkräftig unterstützen und neue Wege finden, um dieses Engagement zu würdigen und zu fördern, wie z. B. durch den Ehrenamtspreis.
  • Digitale Bürgerdienste ausbauen: Ich werde die digitalen Angebote unserer Verwaltung weiterentwickeln, um Ihnen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen so einfach wie möglich zu machen.

ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam die besten Lösungen für Willebadessen finden werden. Mit Ihrer Unterstützung möchte ich unseren erfolgreichen Weg fortsetzen und Willebadessen noch stärker, lebendiger und zukunftssicherer machen.

Vertrauen Sie auf Erfahrung, lassen Sie uns wirtschaftlich zukunftsorientiert Denken, setzen Sie mit mir auf Fortschritt – geben sie mir Ihre Stimme als Ihren Bürgermeister!

Herzlichst, Ihr Norbert Hofnagel Bürgermeister für Willebadessen

Häufig gestellte Fragen:

Was wollen sie bei den Themen Wohnen, Mobilität und Sicherheit angehen?

Wir werden, den in 2020 eingeschlagenen Weg der Stadt- und Dorfentwicklung, mit neu mobilisierten Bauflächen durch eine Innenraumverdichtung, den Lückenschluss in Wohn- und Siedlungsgebieten vorantreiben und neue Wohnbauflächen erschließen.

Wir werden uns intensiv um den Rückbau von Schrottimmobilien kümmern um eine positive Umfeldgestaltung für eine deutlich verbesserte Lebensqualität vorantreiben.

Im ÖPNV haben wir bereits 2021 einen zukunftsweisenden Weg mit dem Konzept der Anrufsammeltaxis beschritten. Diese sind eine perfekte Ergänzung bzw. in Teilen ein Ersatz zu Linienfahrten, die in vielen Fällen nur leere Busse auf die Straße bringt, abbilden und den Weg in Richtung autonomen Mobilität vorbereitet. Dieses Erfolgsmodell werden ich weiter massiv ausbauen und damit ein attraktives Angebot in der Mobilitätsstrategie zwischen Individualverkehr und Linienverkehr abzubilden. Ziel sind intelligente Lösungen anzustreben.

In der öffentlichen Sicherheit setzen wird auf die Sensibilisierung unserer Bürger, sozialer gegenseitiger Verantwortung und Wachsamkeit, intensive Beratung, Schulung und Wissenstransfer mit den Fachkräften der Polizei. Mir ist es ein Anliegen schon sehr früh auch in Schulen durch Aufklärung und Ansprache Verantwortung, Sensibilität und Konsequenzen für das eigene Handeln zu vermitteln. Schäden die Personen oder der Allgemeinheit zugeführt werden müssen geahndet werden und Konsequenzen haben.

Welche Themen liegen ihnen für Willebadessen in den nächsten Jahren besonders am Herzen – und warum?
  1. Bildung, Betreuung und starke Orte für unsere Kinder.
    Was wir heute für unsere Kinder tun, ist die beste Investition in die Zukunft unserer Stadt. Deshalb setze ich mich für gut ausgestattete Schulen, moderne Kitas, bedarfsgerechte Betreuung und sichere Schulwege ein. Bildung beginnt nicht erst im Klassenzimmer – sie beginnt bei Vertrauen, Zuwendung und verlässlichen Strukturen. Wir brauchen in allen Ortsteilen Angebote, die Familien stärken und Perspektiven schaffen. Denn unsere Kinder gestalten das Morgen von Willebadessen.
  2. Wirtschaftliche Entwicklung, die Bleibeperspektiven schafft.
    Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen hier bei uns leben und arbeiten können – nicht entweder oder. Dafür brauchen wir attraktive Arbeitsplätze, schnelles Internet, Flächen für Betriebe und eine gute Erreichbarkeit. Die Wirtschaft ist das Rückgrat unserer Region: Sie sichert unsere sozialen Leistungen, unsere Vereine, unsere Infrastruktur. Ich setze mich dafür ein, dass wir als Stadt verlässlich, zukunftsorientiert und wirtschaftsfreundlich bleiben – gerade im ländlichen Raum.
  3. Nachhaltigkeit, Naturschutz und eine starke ländliche Entwicklung.
    Willebadessen ist reich an Natur, Landschaft und Lebensqualität. Ich bin hier aufgewachsen, ich liebe diese Umgebung – und ich möchte, dass auch kommende Generationen sie genießen können. Deshalb liegt mir der Erhalt unserer Dörfer, unserer Wälder, unserer Landwirtschaft und unserer natürlichen Ressourcen besonders am Herzen. Das bedeutet: kluge Planung, verantwortungsvoller Umgang mit Flächen, erneuerbare Energien mit Augenmaß – und eine Stadtentwicklung, die dem Menschen dient, nicht dem schnellen Profit.
  4. Daseins Vorsorge im ländlichen Raum.
    Mir persönlich liegen unseres Rettungsdienstes, sowie die gesamte Blaulichtfraktion sehr am Herzen. Wir fördern, motivieren und unterstützen massiv die Jugendarbeit der DLRG, Feuerwehr, des zivilen Bevölkerungsschutzes.
    Die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum ist das Thema der Zeit. Wir brauchen junge Mediziner die mit unserer Unterstützung in der Infrastruktur, in Telemedizin und künstlicher Intelligenz ein Zukunftsmodell mit uns aufbauen. Wir stellen heute schon Praxisräume für die medizinische Versorgung in unserem Rathauskomplex ähnlich einem MVZ zur Verfügung. Dessen Ausbau und Stabilisierung ist ein prioritäres Thema was ich weiter forcieren möchte.
Wie soll ein vernünftiges Miteinander nach vielen Verwerfungen künftig im Sinne von der Stadt Willebadessen möglich sein?

Ein gutes Miteinander lebt nicht davon, dass alle derselben Meinung sind – sondern davon, wie wir mit unterschiedlichen Sichtweisen umgehen.

Ja, es gab in den letzten Monaten Debatten, die emotional, laut und zum Teil sehr scharf geführt wurden. Gerade im Vorfeld der Kommunalwahl hat die politische Auseinandersetzung an Schärfe gewonnen. Das ist einerseits Ausdruck von Engagement – andererseits darf es nicht zur Spaltung führen. Populismus, verkürzte Darstellungen in sozialen Medien und persönliche Angriffe helfen niemandem weiter.

Willebadessen ist eine Stadt, in der sich viele Menschen mit großem Einsatz für das Gemeinwohl engagieren – im Stadtrat, in der Verwaltung, in der Dorfgemeinschaft. Ich halte es für wichtig, dass Entscheidungen transparent getroffen werden, offen erklärt werden – und dann in demokratischen Verfahren Bestand haben.

Ein gutes Beispiel dafür ist der Prozess rund um den Flächennutzungsplan für Windenergie: Bereits 2021 wurde – begleitet von öffentlicher Berichterstattung – ein Grundsatzbeschluss zum Ausbau der erneuerbaren Energien gefasst. Grundlage war unter anderem die aktualisierte LANUV-Potenzialstudie von 2020. Daraufhin wurde ein umfassender Planungsprozess angestoßen – mit mehreren öffentlichen Sitzungen, drei aufeinanderfolgenden Offenlagen, jeweils mit mehrwöchiger Beteiligungsfrist. Es gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die in das Verfahren eingearbeitet wurden. Am Ende stand ein einstimmiger Ratsbeschluss – über alle Fraktionen hinweg, auch von fraktionslosen Mitgliedern –, der nach Prüfung durch die Bezirksregierung genehmigt wurde.

Dass sich im Nachhinein dennoch viele überrascht zeigten, teilweise emotional und mit starken Vorwürfen reagierten, bedaure ich. Vor allem, wenn engagierte Ehrenamtliche, die sich jahrelang intensiv mit Gutachten, Gesetzeslagen und Fachfragen auseinandergesetzt haben, persönlich angegriffen werden. Das darf kein Maßstab für demokratische Debattenkultur sein.

Ich bin offen für Kritik – und ich biete den Austausch regelmäßig an. Viele Gespräche habe ich geführt – mit Leserbriefautorinnen, Fragestellern in Ratssitzungen, engagierten Bürgerinnen und Bürgern, oft über Stunden und mit großem Respekt vor der jeweiligen Position. Ich habe Fragen beantwortet, Vorschläge aufgenommen und Kritik eingeordnet – immer sachlich, mit Argumenten und Fakten. Das gehört zu meinem Selbstverständnis als Bürgermeister.

Was ich mir aber wünsche, ist auch eine Offenheit auf der anderen Seite: für ehrliche Gespräche, für Argumente, für den demokratischen Prozess. Denn wenn man dauerhaft in Maximalpositionen verharrt, den Austausch verweigert oder jede Entscheidung zum Anlass für persönliche Angriffe nimmt – dann wird aus demokratischer Auseinandersetzung bloßer Protest. Und das hilft uns als Stadt nicht weiter.

Gleichzeitig sehe ich, was in unseren Ortsteilen entsteht – an echten Fortschritten, Investitionen und Perspektiven. In Peckelsheim entwickeln wir mit dem geplanten EDEKA-Neubau, dem neuen Pfarrheim, der modernen Kita, den Investitionen der Volksbank und dem Rückbau städtebaulicher Problemimmobilien ein starkes neues Zentrum. Viele private Eigentümer haben in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Sanierungsgebiets ihre Immobilien modernisiert und tragen zur Attraktivität bei. 

Auch in anderen Ortsteilen tut sich viel – von Baugebieten über Vereinsarbeit bis hin zu Investitionen in Infrastruktur. In Willebadessen haben wir mit der umfassend sanierten Grundschule ein echtes Vorzeigeprojekt realisiert – sie wurde von offizieller Seite mehrfach ausdrücklich gelobt und gilt als besonders gelungenes Beispiel für moderne öffentliche Bildung im ländlichen Raum. Auch unsere weiteren Schulen haben sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt und genießen über die Kreisgrenzen hinaus einen sehr guten Ruf.

Ebenfalls gut aufgestellt sind wir im Bereich der Kinderbetreuung: Unsere städtischen Kitas zeichnen sich durch einen überdurchschnittlich guten Betreuungsschlüssel und hoch engagierte Fachkräfte aus. Wir unterstützen gleichzeitig die Kiten der privaten Träger im Stadtgebiet durch finanzielle Mittel bei ihrer sehr guten Arbeit!

Der Bereich Bildung und Kinderbetreuung war immer ein Fokusthema unserer Lokalpolitik, bei dem wir uns auch weiterhin nach Kräften dafür einsetzen, Investitionen zu tätigen und Zukunftsfähigkeit zu erhalten und auszubauen.

Veränderung ist nie einfach. Aber sie ist notwendig, wenn wir nicht stehen bleiben wollen. 

Willebadessen braucht Entwicklung – und dafür brauchen wir Vertrauen, Zusammenhalt und einen offenen zukunftsgewandten mutigen Blick nach vorn.

Was jetzt passieren muss, ist eigentlich einfach – aber nicht selbstverständlich:
Wir brauchen mehr Gespräch und weniger Schlagzeile. Mehr Zuhören als Unterstellen. Mehr Fragen als Urteile. Und den Mut, auch nach Kontroversen wieder aufeinander zuzugehen.

Das bedeutet:

  • Politik und Verwaltung müssen auch weiterhin transparent und frühzeitig informieren.
  • Bürgerinnen und Bürger sollten die Gesprächsangebote nutzen – nicht nur protestieren, sondern mitgestalten.
  • Und wir alle brauchen die Bereitschaft, unterschiedliche Perspektiven auszuhalten – ohne sie sofort zu bekämpfen.

Demokratie lebt vom Mitmachen – nicht vom Dagegen-Sein. Wenn uns das gelingt, kann aus Streit wieder Stärke werden. Für Willebadessen. Gemeinsam.

Wie wollen sie den Sanierungsbedarf im Finanzhaushalt für ihre Kommune auflösen?

Ich werde unsere Landes- und Bundesregierung massiv auffordern, endlich den ländlichen Raum, in seinen Leistungen und Bürden angemessen bei der zu verteilenden Finanzmasse über die Schlüsselzuweisungen zu berücksichtigen.

Es kann nicht sein, dass der ländliche Raum die Kornkammer Deutschlands ist, die Ernährung sichert, die Effekte des Klimawandels wie Hochwasser oder Trockenheit und Vegetationsbrände allein stemmt.

Wir stellen den Erholungsraum und die Kulturlandschaft für die Menschen der Ballungsräume, wir pflegen, hegen, bewirtschaften und sichern ohne Anerkennung und finanziellen Ausgleich unser aller Lebensraum.

Unsere ländliche Heimat darf nicht bei den Infrastrukturkosten für die Allgemeinheit wie den Glasfaserausbau, massiv benachteiligt werden. Wir stemmen auf dem Land die Energiewende nahezu allein und bürden den Menschen Belastungen auf. Dies muss Gesamtgesellschaftlich unserer Region erstattet werden.

Massive Unterstützungsmaßnahmen, finanzielle Mittel und eine deutliche Besserstellung sind unabdingbar für das soziale Gleichgewicht und die formulierten Ziele unserer zertifizierte Gemeinwohl Kommune der Stadt Willebadessen.

Des Weiteren werden wir versuchen durch intelligentes Handeln, Planen und Wirtschaften effizient und gezielt sowie durch ein sparsames Wirtschaften, zusätzliche Ertragsmöglichkeiten wie z.B. aus den Erneuerbaren Energien zu erschließen.

Wie kann das Thema Windenergie auf die richtige Schiene gesetzt werden – so, das auch die Bürger davon profitieren und im Sinne der Stadtentwicklung alle in die gleiche Richtung ziehen?

Ich bin überzeugt: Die Wahrnehmung der Menschen vor Ort – gerade beim Thema Windkraft – ist entscheidend. Denn klar ist auch: Die vergangenen Monate waren geprägt von kontroversen Diskussionen, kritischen Stimmen und zum Teil harten Vorwürfen. 

Umso wichtiger ist es, offen und ehrlich darüber zu sprechen, was uns leitet – und warum wir als Stadt Willebadessen den Weg gegangen sind, den wir heute vertreten. 

Klimaschutz und die Entwicklung unseres Lebensraums sind keine abstrakten Ziele. Sie betreffen uns ganz konkret – auch hier vor Ort. Ob extreme Trockenheit, Hitzewellen, Vegetationsbrände oder das Hochwasser an Weihnachten 2023: Die Auswirkungen sind spürbar. Und sie machen deutlich, dass wir handeln müssen. 

Gleichzeitig verstehen wir, dass Veränderung Fragen aufwirft – und manchmal auch Verunsicherung. Das nehmen wir ernst. Denn es ist menschlich, wenn neue Wege erstmal Skepsis auslösen. Umso mehr kommt es darauf an, nicht gegeneinander, sondern miteinander zu sprechen. 

Was ich auch wahrnehme: Für viele Menschen ist die Energie- und Klimawende eine konkrete Perspektive. In Gesprächen mit Handwerkern, jungen Menschen und Unternehmern wird deutlich: Der Wandel eröffnet neue berufliche Chancen und sichert wirtschaftliche Strukturen vor Ort.

Erneuerbare Energien sind für sie nicht nur Teil der Lösung, sondern auch Teil ihrer eigenen Zukunft.

Wir haben uns als Stadt bewusst für einen eigenen, lokal abgestimmten Entwicklungsplan entschieden – im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, die sich dem Regionalplan angeschlossen haben. Dieser Wille zur Eigenverantwortung wurde sorgfältig vorbereitet, breit beraten und juristisch abgesichert. Es war und ist unser Anspruch, nicht einfach abzuwarten, sondern aktiv und rechtssicher zu gestalten – im Interesse unserer Stadt und aller Ortsteile.

Was wir jetzt brauchen, ist Verlässlichkeit – und den Mut, diesen Weg gemeinsam weiterzugehen. Mit klarer Haltung, mit Beteiligung – und mit Respekt vor unterschiedlichen Perspektiven. Damit Windenergie in Willebadessen wieder als gemeinsames Zukunftsprojekt verstanden werden kann, braucht es mehr als nur Planung – es braucht echte Beteiligung und sichtbaren Nutzen für die Menschen vor Ort.

Das Bürgerenergiegesetz und §6 EEG bieten heute schon Möglichkeiten, wie Bürgerinnen und Bürger nicht nur mitreden, sondern auch mitgestalten und mitverdienen können – sei es durch Energiegenossenschaften, Kapitalbeteiligungen oder Stiftungsmodelle. In unserer Region wird das längst praktiziert, zum Beispiel durch die Energiegenossenschaft Warburger Land (Willebadessen-Borgentreich-Warburg) oder die geplante Willebadessener Bürgerstiftung, bei der Menschen aus betroffenen Ortsteilen gezielt profitieren können. Die Bürgerstiftung der Nachbarstadt Lichtenau lebt das vor. Aus deren Erfahrung können wir profitieren.

Auch privatwirtschaftlich sehen wir positive Entwicklungen: Firmen wie GLS in Willebadessen oder ENGIE in Peckelsheim unterstützen heute schon Vereine, Sport und Ehrenamt. Solche Beiträge zur Daseinsvorsorge sind besonders wertvoll – gerade weil viele Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Einnahmen aus erneuerbaren Energien, die nicht mit Schlüsselzuweisungen verrechnet werden, können lokal viel bewirken: Sie helfen, Grundsteuern stabil zu halten, Wasserpreise zu stützen und wichtige Investitionen zu ermöglichen.

Und nicht zuletzt ist auch klar: Nicht jede Fläche wird bebaut. Viele der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Potenzialflächen werden aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen gar nicht umgesetzt. Das zeigt: Wir handeln mit Augenmaß – und nicht mit der Brechstange.

Wenn wir diese Chancen sichtbar machen, Beteiligung ermöglichen und offen über Grenzen und Möglichkeiten sprechen, kann Windenergie wieder ein Projekt werden, das verbindet – nicht spaltet.

Kritisch sehe ich in diesem Zusammenhang die zusätzliche Ausweisung von Flächen durch den Regionalrat – gegen den Willen der kommunalen Ebene. Aus meiner Sicht ist das weder verantwortungsvoll noch zielführend. Denn es trifft gerade jene Orte besonders hart, die schon heute bereit waren, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Die Belastung wird ungleich verteilt – und der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Sicht der Menschen vor Ort verletzt.

In Willebadessen wurde über Jahre hinweg ein transparenter Planungsprozess durchlaufen, mit vielen Gesprächen, Beratungen und Abwägungen. Dass es dabei unterschiedliche Meinungen gibt, ist nicht nur legitim, sondern Ausdruck einer lebendigen Demokratie: Im Dezember 2023 wurden über 400 Unterschriften gegen die Planung eingereicht – im Januar 2024 folgten über 500 Unterstützende. Dieses Spannungsfeld spiegelt die Komplexität des Themas und die Emotionalität, mit der es vor Ort diskutiert wird.

Wir erleben solche Polarisierungen nicht nur bei der Windkraft, sondern auch in anderen gesellschaftlichen Debatten – sei es bei Fragen zu Migration, Wohnen oder Sozialleistungen. Gerade deshalb ist Beteiligung mehr als ein Schlagwort. Sie bedeutet: zuhören, einbeziehen, gemeinsam Verantwortung tragen.

Demokratie lebt vom Mitmachen – nicht vom Zuschauen.

Wie finanziert sich eine Stadt und welche Einnahmen kann sie einplanen?

Es gibt folgende Ertrags- bzw Einkunftsarten für eine Kommune:

  1. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.
    Hierunter fallen Gebühren und Beiträge (Verwaltungsgebühren, Wasser-/Abwassergebühr, Grabnutzungsgebühr), Sondernutzungsgebühren
  1. Gemeinde-Steuern. Hierunter fallen Grundsteuer A und B evtl. C, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Gemeindeanteil Umsatzsteuer, Gemeindeanteil Einkommensteuer
  2. Zuwendungen und allg. Umlagen. Schlüsselzuweisungen vom Land, sonstige Zuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen
  3. Privatrechtliche Leistungsentgelte. Mieten, Pachten, Holzverkäufe, Erträge aus z.B. § 6 EEG (Umlage Windenergie)
  1. Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Hierbei werden Kosten z. B. vom Land erstattet (die aber vorher verauslagt werden); kann auch eine Pauschalerstattung sein.
  1. Sonstige Erträge. Konzessionsabgaben (Strom und Gas für das Netz)  

Der Gesetzgeber hat definiert, in welcher Rangfolge die Erträge zu erzielen sind. Der § 77 der Gemeindeordnung NRW (Kommunalverfassung!) definiert, dass zur Erfüllung der Aufgaben:

1.) die Erträge aus selbst bestimmten Entgelten für die erbrachten Leistungen (Gebühren, Beiträge, Mieten, Pachten usw.) und erst dann aus 

2.) Steuern zu erzielen sind. Es ist ebenfalls geregelt, dass auf die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen ist.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW regelt die Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an seine Gemeinden und Gemeindeverbände. Es soll sicherstellen, dass die Kommunen ihre Aufgaben, wie z.B. die Bereitstellung von Infrastruktur und Dienstleistungen, erfüllen können, indem es finanzielle Mittel vom Land zur Verfügung stellt. Das GFG 2025, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, legt die Höhe und Verteilung dieser Mittel für das Jahr 2025 fest. 

Aber wie berechnen sich die Schlüsselzuweisungen (einfach dargestellt)?

Zunächst wird ermittelt, welchen (fiktiven) Finanzbedarf die Stadt für die Erfüllung der Aufgaben hat. Dieser Finanzbedarf wird u. a.  auf der Basis der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Größe der Fläche durch das Land ermittelt.

Dagegen gestellt wird die Steuerkraft der Stadt. Diese Steuerkraft (-messzahl -§ 9 GFG) wird anhand der Steuerkraftzahlen der:

  1. Grundsteuer A (Nivellierungshebesatz 262 Punkte),
  2. Grundsteuer B (Nivellierungshebesatz 505 Punkte),
  3. Grundsteuer C (derzeit in Willebadessen nicht erhoben)
  4. Gewerbesteuer (Nivellierungshebesatz 416 Punkte) (unter Abzug der Gewerbesteuerumlage)
  5. Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer

durch Addition der Werte ermittelt. Vereinfacht gesagt, werden alle Steuern und Steueranteile, die der Stadt direkt oder indirekt zufließen, zusammengerechnet.

Die Differenz zwischen der Steuerkraft und dem fiktiven Bedarf definiert – einfach gesagt – die Schlüsselzuweisungen!!!

Folge als Beispiel:

Ganz einfach gesagt: Ist das Aufkommen an Grundsteuer und Gewerbesteuer höher, fällt, zeitlich versetzt, die Schlüsselzuweisung geringer aus

Nicht auf Schlüsselzuweisung und Steuerkraftmesszahl (und auch in die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage usw.) werden privatrechtliche sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.

Wichtig:

Die Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisung definiert die Umlagegrundlage für die Kreisumlage usw. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei höherem Aufkommen aus direkten und indirekten Steuern sich auch die Kreisumlage und die Jugendamtsumlage erhöhen.

Welchen Einfluss hat die Stadt auf die Aufkommenshöhe an Steuern?
Die Stadt setzt die Höhe der Grundsteuern (in 2024 etwa 1,2 Mio. Willebadessen sehr moderat) mit dem Hebesatz fest. Es handelt sich um eine verhältnismäßig sichere Einnahme. Sie darf aber nicht in erdrosselnder Wirkung erhoben werden.

Die Stadt setzt mit dem Hebesatz die Gewerbesteuer (siehe gesonderte Tabelle) fest. Die Gewerbesteuer ist aber hinsichtlich ihres Aufkommens von Faktoren abhängig, die nicht im Wirkungsbereich der Stadt fallen. Läuft es für die Unternehmen wirtschaftlich schlecht, fällt auch das Aufkommen geringer aus (erleben wir grad rückwirkend zu 2023!). Das kann auch deutlich rückwirkende Effekte haben. Stark abhängig von der Konjunktur!

Auf die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (in 2024 etwa 3,6 Mio. EUR in Willebadessen) hat die Stadt überhaupt keinen Einfluss. Diese Anteile sind abhängig vom Steueraufkommen. Von dem auf die Gemeinde entfallenden Anteil erhält die Stadt 15 % (die restlichen 85 % teilen sich Bund und Land).

Daher: Kommt weniger Einkommenssteuer beim Staat an (z. B. schlechte wirtschaftliche Lage, oder Steuer“geschenke“), gibt es weniger an die Städte (und an die Länder sowie den Bund) zu verteilen.

Stark abhängig von der Konjunktur!

Gleiches gilt für die Umsatzsteuer (in 2024 etwa 220.000 EUR in Willebadessen).

Warum spielen dann Erneuerbare Energien wie Windkraft dann so eine große Rolle?

Hier lassen sich stabile Einnahmen also überwiegend durch gesetzlich und/oder vertraglich gesicherte Ertragsarten, wie z. B. privatrechtliche Entgelte (z. B. aus dem EEG / Bürgerenergiegesetz) erzielen. Diese Ertragsarten sind vom Gesetzgeber ausdrücklich auch als vorrangige Ertragsarten definiert. Sie haben den Vorteil, dass weder eine Anrechnung auf die Umlagen hat, noch von der Schlüsselzuweisung abgezogen wird.

Wieviel Mitarbeiter hat die reine Verwaltung und wird in der Verwaltung ausgebildet?

Im Team der Verwaltung der Stadt Willebadessen sind derzeit rund 40 Kollegen auf 38 Stellen (Vollzeitäquivalenten als Komplettbesetzung)!

Diverse Aussagen, dass in der Verwaltung der Stadt Willebadessen seit 2020 nicht ausgebildet wurde ist grundlegend falsch!

Seit 2020 bis 2025 haben in der Verwaltung fünf Kollegen*innen ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Das heißt pro Jahr wurde in der laufenden Legislaturperiode im Durchschnitt jeweils eine Person pro Kalenderjahr fertig ausgebildet. Diese wertvollen gut ausgebildeten Nachwuchskräfte sind alle übernommen worden und haben heute Stellen inne.

Wir bieten als Verwaltung der Stadt Willebadessen, jedes Jahr Ausbildungsplätze an, die wir bisher in jedem Jahr erfolgreich besetzen konnten. Zudem bieten wir jährlich mehreren Schülern*innen, jungen Erwachsenen, Studenten*innen und interessierten Praktikumsplätze an. Diese Angebote werden sehr rege genutzt. Wir bieten Tagespraktika, 14-tägige begleitende Praktika und auch quartalsweise Ausbildungen oder Hospitationen in unserer Verwaltung an.

Fort- und Weiterbildungen werden unseren Mitarbeitern*innen zur persönlichen Qualifikation regelmäßig angeboten. In jedem Jahr bieten wir 1-2 Kollegen*innen im Studieninstitut für Verwaltung die Qualifikation eines Angestellten Lehrgang 2 (A2) an.

Des Weiteren werden zahlreiche Seminare und Schulungen von unseren Kollegen*innen zu Themen des Personalstandsrechts, des Personalrechtes, der Finanzen, zum Kassenwesen, zu Aus- und Fortbildung, Soziales oder Arbeitsschutz und vieles andere mehr regelmäßig besucht.

Wird in der Verwaltung Teambilding und die Kombinierbarkeit von Familie und Beruf gefördert?

Wir haben in den letzten vier Jahren viele Wünsche unserer Mitarbeiter*innen umgesetzt und neu etablieren können.

So wurde beispielsweise die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und flexibleren Arbeitszeiten eingeführt.

Das Zertifikat zum „Familienfreundlichen Arbeitgeber“ ist erfolgreich erneuert worden. Wir sind eine der drei ersten Kommunen im Kreis Höxter, die als „Gemeinwohlkommune“ zertifiziert wurden. Unseren Kollegen*innen werden vielschichtige Angebote gemacht, die rege genutzt werden. Neben den Sportangeboten über Fitnessstudios werden auch Angebote wie Job Bike und kostenloser Eintritt in unser Hallenbad angeboten.

Die Büros und Arbeitsplätze der Kollegen*innen werden seit drei Jahren kontinuierlich renoviert und modernisiert. Helle und freundliche Büros werden durch den Austausch der Böden, Malern, eine neue Telefonanlage und neue EDV/IT massiv aufgewertet.

Die Bürgerfreundlichkeit und einen gehobenen Bürgerservice wird durch die Neuorganisation der Fachbereiche sowie deren räumliche Zuordnung, Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit seit zwei Jahren deutlich ausgebaut. In diesem Zuge wird auch die energetische Ertüchtigung des Verwaltungsgebäudes vorangetrieben, siehe Fassade und Dachdämmung die erneuert wurden.

Wie alt sind die Kollegen*innen in der Verwaltung und gehen viele Personen in die Rente oder den Ruhestand?

Aktuell sind wir rund 40 Personen auf 38 Stellen. In den Jahren seit 2020 bis 2025 sind von rund 38 Stellen (Vollzeitäquivalenten) durch den Generationswechsel mehr als ein halbes Dutzend Mitarbeiter in den Ruhestand eingetreten.

Das entspricht einer Quote von mehr als 20-25 % und diese Quote wird weiter hoch bleiben da zukünftig die 1960-iger Jahrgänge in den Ruhestand eintreten werden.

Das Durchschnittsalter unseres Teams liegt bei rund 44 Jahren und liegt damit deutlich unter dem Schnitt vieler anderer Verwaltungen.

Des Weiteren haben vier Personen die Möglichkeiten von Elternzeit genutzt. Diese gesetzlich verankerten Möglichkeiten für die Kollegen*innen, stellen zwar gerade kleinere Betriebe und Institutionen mit wenigen Kollegen*innen vor enorme Herausforderungen, aber dennoch wird dies von uns gern ermöglicht.

Kollegen*innen die aufgrund von Heimatnähe ihren Arbeitsplatz gewechselt haben und so Fahrtzeit und Kosten sparen, gab es natürlich auch. Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich von einem Arbeitgebermarkt zu einem Arbeitnehmermarkt gewandelt und führt somit automatisch zu einer persönlichen Optimierung des individuellen Umfeldes. Dies ist in jedem Betrieb spürbar, so auch bei uns.

Zudem gibt es Kollegen*innen die aufgrund von einer besseren Eingruppierungsoption in Kommunen mit mehr Einwohnern in ihrer Stadt oder in einer anderen Institution neue Herausforderungen für sich und einen persönlichen Entwicklungsschritt gesucht haben. Dies ist ein völlig normaler Prozess und findet jeden Tag im Arbeitsmarkt statt. Selbstverständlich gibt es auch mal einen unzufriedenen Kollegen*innen der deshalb für sich einen anderen Weg gesucht haben, auch das ist völlig normal.

Ich freu mich sehr über die Erfolge und das wir sehr engagierte Mitarbeiter bei uns haben bzw. für uns gewinnen konnten, die gern zu uns gekommen sind und sich wohlfühlen. In den Fachbereichen der Verwaltung werden erfolgreich „Team Building“ Tage durchgeführt und betriebliche Veranstaltungen geplant, angeboten und mit guter Beteiligung umgesetzt.

Ja, am Ende der letzten Legislaturperiode in 2020, hat es vor meinem Amtsantritt, die Freisetzung eines Mitarbeiters gegeben, welche dann staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Folge hatte. Final wurde dies dann gerichtlich abgearbeitet und ist umgangssprachlich als „Kassenfall Unterschlagung“ bekannt und kommuniziert worden.  Das hat die Kollegenschaft stark berührt und geschockt, umso wichtiger ist es das wir dies strukturiert abgearbeitet haben und hinter uns lassen konnten.

Externe Untersuchungen durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Juristen sind in den betroffenen Sachgebieten umfangreich durchgeführt worden.

Prüfende Behörden und Institutionen wie die Kommunalaufsicht, die Gemeindeprüfungsanstalt, die Familienkasse oder das Finanzamt waren involviert. Zuliefernde Institutionen wie z.B. Banken oder Behörden haben unterstützend zur Aufklärung beigetragen.

Um Zukunft zu gestalten sind externe zertifizierte Berater beauftragt worden, die eine umfangreiche Organisationsanalyse für die gesamte Verwaltung mit neuen Aufgabenbeschreibungen an den Arbeitsplätzen, einer Bemessung des Arbeitsvolumens am Arbeitsplatz, einer an das Aufgabenprofil angemessenen Eingruppierung und einer neuen Organisationsstruktur der Verwaltung in einem Gutachten ausgefertigt, deren Vorschläge dann anschließend auch zukunftsorientiert umgesetzt wurden. Die soziale Gerechtigkeit im Team wurde damit massiv gestärkt.

Wird die Arbeit der Verwaltung geprüft?

Die Verwaltung der Stadt Willebadessen wird Vielschichtig geprüft. Regelmäßig finden Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen statt. Jährlich wird der Abschluss einer Stadt durch Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Der Rechnungsprüfungsausschus wacht über alle Arbeiten und vergibt Prüfaufträge. Die Kommunalaufsicht überprüft ebenfalls Haushaltspläne und Personal- und Stellenpläne.

Jüngst hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), in ihrer Turnus gemäßen Regelprüfung (alle 5 Jahre), unsere Verwaltung der Stadt Willebadessen von 2023-2024 unter die Lupe genommen. Im Schwerpunkt wurden die Themen wie Personal, Finanzen und das Friedhofswesen verstärkt geprüft.

Die sehr positiven Ergebnisse, gerade im Bereich Personal, Entwicklung und Organisation wurden in der Ratssitzung 03.07.2025 umfangreich öffentlich erläutert und dargestellt. Positiv herausstechend sind dabei die in großen Teilen überdurchschnittlich gut ausgefallenen Kennzahlen für unsere Verwaltung im Bereich Personal und Organisation.
Bei einer sach- und fachgerechten Betrachtung muss somit jedem interessierten Bürger ein klarer, wertschätzender, fördernder und verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen im Bereich Finanzen und Personalwesen aufgefallen sein. Wir haben uns hier in den letzten fünf Jahren enorm entwickelt.

Warum glauben Sie das die Städte und Gemeinden im ländlichen Raum schlechter gestellt sind und benachteiligt werden?

Gerne erkläre ich Ihnen die Finanzierung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und den sogenannten „Sozialschlüssel“ oder „Sozialansatz“.

Grundlagen der Gemeindefinanzierung in NRW

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen finanzieren sich hauptsächlich aus folgenden Quellen:

  1. Eigene Steuereinnahmen: Dazu gehören die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und B sowie der Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer.
  2. Schlüsselzuweisungen: Diese Zahlungen vom Land NRW sollen einen gewissen finanziellen Ausgleich zwischen den Kommunen schaffen und die Unterschiede in der Steuerkraft ausgleichen.
  3. Sonstige Einnahmen: Dazu zählen Gebühren (z. B. für Müllabfuhr), Beiträge, Ordnungs- und Bußgelder und Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Erträge aus Nutzungsvereinbarungen.

Die Rolle der Schlüsselzuweisungen

Die Schlüsselzuweisungen sind ein zentraler Bestandteil des sogenannten Kommunalen Finanzausgleichs. Ziel dieses Systems ist es, allen Kommunen – unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Stärke – eine ähnliche finanzielle Ausgangsbasis zu geben, damit sie ihre Aufgaben (z. B. Schulen, Kindergärten, Straßen, kulturelle Angebote) erfüllen können.

Der Sozialschlüssel oder Sozialansatz

Hier kommen wir zum Kern Ihrer Frage. Der Sozialschlüssel oder Sozialansatz ist ein wichtiger Faktor, der bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen eine Rolle spielt.

Was ist der Sozialansatz?

Der Sozialansatz ist ein Korrekturfaktor, der die sozialen Lasten einer Kommune berücksichtigt. Er geht davon aus, dass Städte und Gemeinden mit einem höheren Anteil an sozial schwächeren Einwohnern höhere Ausgaben haben. Diese Ausgaben entstehen zum Beispiel durch:

  • Höhere Kosten für Sozialleistungen: Kommunen mit vielen Empfängern von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) haben höhere Ausgaben für Unterkunft, Heizung und Bildungspakete.
  • Ausgaben für Integration: In Städten mit einem hohen Migrationsanteil entstehen Kosten für Sprachkurse, Integrationsbeauftragte und spezielle Schulprogramme.
  • Zusätzliche Bildungs- und Betreuungsangebote: Der Bedarf an Ganztagsplätzen, Schulsozialarbeit und Förderangeboten ist in sozialen Brennpunkten oft höher.

Warum führt das zu einer „Unwucht“ zugunsten der Ballungsräume?

Ballungsräume und Großstädte weisen statistisch gesehen oft eine höhere Konzentration von Menschen mit geringerem Einkommen, höherer Arbeitslosigkeit und einem höheren Migrationsanteil auf.

Der Sozialansatz erkennt diese höhere finanzielle Belastung an und führt dazu, dass diesen Städten höhere Schlüsselzuweisungen zugesprochen werden. Das System versucht also, die überproportionalen Ausgaben dieser Kommunen auszugleichen vernachlässigt dabei aber andere Gewichtungen meines Erachtens deutlich.

Kritik am System aus Sicht des ländlichen Raums

Meine Beobachtung ist, dass ländliche Räume benachteiligt werden. Aus Sicht der Kleinstädte und Landgemeinden gibt es folgende Argumente:

  • Vernachlässigung anderer Ausgabenschwerpunkte: Ländliche Gemeinden haben oft höhere Kosten pro Kopf für die Infrastruktur (Straßen, Wasserversorgung, Nahverkehr), da die Einwohner auf einer größeren Fläche verteilt leben. Diese Kosten werden im aktuellen Finanzausgleichssystem möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Strukturwandel-Kosten: Der ländliche Raum leidet oft unter Strukturproblemen wie dem demografischen Wandel (Überalterung, Wegzug junger Menschen) und dem Verlust von Arbeitsplätzen. Auch diese Lasten führen zu Ausgaben, die vom Sozialansatz nicht direkt abgebildet werden.
  • Geringere Steuerkraft: Kleinstädte haben oft eine geringere Steuerkraft, da es weniger große Gewerbebetriebe oder wohlhabende Einwohner gibt. Sie sind daher stärker auf die Schlüsselzuweisungen angewiesen, profitieren aber weniger vom Sozialansatz.

Zusätzlich lässt sich Folgendes zusammenfassend ausführen:

Der Sozialschlüssel ist ein Mechanismus, der versucht, die finanziellen Lasten von Kommunen mit hohem sozialen Bedarf auszugleichen. Da diese Belastungen statistisch gesehen in den Ballungsräumen höher sind, erhalten diese Städte mehr Schlüsselzuweisungen.

Dies führt aus Sicht des ländlichen Raums zu einer Ungleichbehandlung, da andere strukturelle Nachteile und Kosten des ländlichen Raums im aktuellen System weniger gewichtet werden. Es handelt sich hierbei um eine fortlaufende politische Debatte über die Gerechtigkeit und Angemessenheit des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen in dem derzeit die Stimme der ländlichen Region unterliegt.

Das sichtbar machen von enormen Leistungen die der ländliche Raum gegenüber den Ballungsräumen bringt ist dringend notwendig und wird sehr oft und regelmäßig unterschätzt:

  1. Der ländliche Raum ist Kornkammer unseres Landes – die Wichtigkeit der Nahrungsmittel Produktion und Ernährungssicherheit konnte man im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg erleben.
  2. Die Energiewende wird im ländlichen Raum gestemmt, egal ob es Biomasse, Solar oder Windkraft ist, die Flächenressource und die Infrastruktur stellt der ländliche Raum, zudem müssen die Menschen in diesen Räumen diese zusätzlichen Belastungen über Verkehr, Transport, Logistik, Leitungsbau, Genehmigungs-verfahren, Streitigkeiten, und vieles mehr ertragen.
  3. Die Kulturlandschaftspflege und den Erhalt von Forstflächen, Landschaftselementen, Bodendenkmälern, Natur- und Landschaftsschutzflächen stellt und pflegt der ländliche Raum, er trägt alle Lasten wie die invasiven Arten die aus der ganzen Welt eingeschleppt werden oder auch die Kulturfolger und Rückkehrer in die bewohnte und genutzte Fläche wie den Wolf.
  4. Der ländliche Raum im Umkreis von z.B. Großstädten oder als Transitregion stellt den Erholungsraum zur Verfügung, dort werden Rad- und Fahrradwege bereitgehalten, Konflikte mit den Flächennutzern ertragen, Verschmutzung der Landschaft über Müll, Speisereste und respektlosen Umgang mit fremden Eigentum für zu Belastungen. Als Beispiel die Einschleppung von Seuchen wie ASP (verursacht durch Lebensmittelresten in der Natur)
  5. Soziale Überforderung in dünn besiedelten Regionen kleinen Dörfern, die aber oft über Raumkapazitäten ehemaliger Kasernen, Klöster, Schulen oder ähnliches verfügen mit geflüchteten Menschen, Asylsuchenden Familien oder Obdachlosen leben.
  6. Bildungs- und Lernorte für Natur und Landschaft, für Ernährung und Lebensmittel, für Rohstofflieferungen z.B. aus Stärke für Verpackung, Holz zur Möbelproduktion, Naturwissenschaftliche Zusammenhänge wie „MINT-Fächer“ in den Schulen, Wasserflächen für Resilienz der Trinkwasserversorgung oder als Speicher für Mensch, Tier und Natur.
  7. Viele Pflichtaufgaben oder auch Bereiche der Daseinsvorsorge werden in den ländlichen Regionen über das Ehrenamt abgebildet und sichergestellt. Wir sind als eine der Städte im Kreis Höxter stolz und dankbar für unsere enorm engagierten Menschen der gesamten „Blaulichfraktionen“ wie Freiwillige Feuerwehr, Ziviler Bevölkerungsschutz, das Rote Kreuz, die DLRG um nur einige zu nennen. Eine Studie hat ja herausgestellt, das im Kreis Höxter das Ehrenamt in Nordrheinwestfalen ganz an der Spitze liegt und das höchste gesellschaftliche Engagement gelebt wird.
  8. Höhere Infrastrukturkosten pro Kopf bei Wasserleitungsbau, Abwasserkanälen, Straßen- und Wegen etc.…

Alles das findet nicht in der Innenstadt, am Marktplatz, im Gewerbe- und Industriegebiet, in den Wohnsiedlungen oder im verdichteten Raum der Ballungszentren statt! Es ist Zeit für Wertschätzung, Anreize, Partizipation, Teilhabe, finanziellen Ausgleich des ländlichen Raumes etc.!

Wie kommt es zu Windkraftstandorten, wer wählt diese Anlagenstandorte aus, wer hat welche Mitspracherechte?

Windpotentialfläche, also Flächen in der man sich eine Windenergienutzung vorstellen kann oder plant, werden zumeist zunächst als Potentialfläche durch z.B. städtebauliche Kriterien in einer Region, einer Stadt oder einer Gemarkung verifiziert, definiert oder ausgewählt werden. Dies geschieht in der Regel in Raumplanungs-verfahren und/oder gesetzlichen Versetzungen! Folgende Mechanismen spielen eine entscheidende Rolle:

Eine geplante Fläche muss den gesetzlichen Kriterien zum Schutz des Menschen, der Tier- und Pflanzenwelt entsprechen. Hier kommen verschiedenste gesetzliche Grundlagen zur Anwendung.

Flächen, in diesen dann herausgearbeiteten Potentialgebieten, liegen zumeist vorrangig innerhalb einer Windkonzentrationszone, einem Teilflächennutzungsplan Gebiet, einem Regional- oder Landesentwicklungsplan Gebiet oder in einer privilegierteren Fläche oder Flächenzone.

Ein Windpark und seine Winderntefläche sollte sich auf einem günstigen Standort befinden, den man auch in der Fachsprache als „windhöffiger Standort“ beschreibt. Also ein Standort dem man unterstellt windreich bzw. wirtschaftlich sein zu können!

Hierüber gibt der Windatlas NRW, aus dem Datenstamm der letzten 20 Jahren, einigermaßen solide Zahlen zur Einschätzung. Nicht jede Fläche einer ausgewiesenen Potentialfläche erfüllt diese entsprechenden Anforderungen.

Projektierer können anschließend, die notwendigen Flächeneigentümer in der entsprechend geeigneten Flächenzone/Potentialfläche bündeln, vereinen und über Nutzungsverträge langfristig vertraglich binden und zusammenhalten und damit in Planungen einsteigen.

In der heimischen Region sind zumeist mehr als sechzig Prozent des Flächeneigentums nicht in den Händen derer, die auch darauf wirtschaften (Landwirtwirtschaft), sondern im Eigentum von Eigentümern die sehr häufig selbst keine aktive Landwirtschaft betreiben und somit als Verpächter fungieren. Hier können die Interessenlagen der Eigentümer und Bewirtschafter auch schon mal deutlich auseinanderliegen. Der Eigentümer ist Vertragspartner des Projektierers.

In den dann abgeschlossenen Flächennutzungsverträgen (Pacht-/Mietverträgen) zwischen Flächeneigentümer und Projektierer, gibt der Grundstückseigentümer grundlegende Rechte an der Fläche langfristig, ohne Mitspracherechte, an den Projektierer/Planer (Nutzungsnehmer) ab.

Im Regelfall erteilt der Grundeigentümer, sehr häufig gleichzeitig im Nutzungsvertrag die Einwilligung für die Eintragung von Baulasten in das Grundbuch beim Amtsgericht. Außerdem willigt er oft zusätzlich dem Bau von Kabeltrassen auf seinem Grundstück ein.

Der Grundstückeigentümer hat kein Mitsprachrecht bei der Standortauswahl für Windenergieanlagen die in einem Flächenpool liegen. Der Planer und Projektierer plant und entscheidet hier allein und ausschließlich nach technischen, naturfachrechtlichen, genehmigungsrechtlichen und Belastungskriterien sowie Ertragsfaktoren ohne ein Mitspracherecht des Grundstückseigentümers! Das trifft beispielsweise auch bei Veränderungen von Windenergieanlagen Standorten im Genehmigungsverfahren zu, wie z.B. die Anzahl der Anlagen zu reduzieren, das Verschieben von Standorten, das Zurückgeben von Genehmigungen wegen Unwirtschaftlichkeit oder um andere Störfaktoren auszuschließen oder zu umgehen.

Ein Planer und Entwickler von Windparks muss zunächst einige Voruntersuchungen und Gutachten zur Eignung der Fläche in Auftrag geben und abarbeiten. Dieses sind z.B.Avifaunistische Gutachten“ und Bewertungen die schon mal sechsstelligen Eurobeträge verschlingen können und in der Zeitschiene in der Regel oft mehr als ein Jahr dauern.

In der Folge werden weitere Gutachten, Stellungnahmen und Expertisen zu Immissionen wie Schall, Schattenwurf oder zu Abstandsregeln und vieles mehr untersucht, geprüft, erarbeitet und für die Antragstellung zusammengetragen. Gebündelt gehen diese Unterlagen dann, in mehrfacher schriftlicher Ausführung an die zuständige Genehmigungsbehörde in das Genehmigungsverfahren, (bei uns Kreis Höxter).

Die Genehmigungsbehörde prüft und beteiligt eine Vielzahl von Behörden und/oder Prüforganisationen. Es werden eine Vielzahl von Sach- und Fachfragen wie z.B. der Umweltrelevanz, dem Gefährdungspotential und/oder Beeinträchtigungen geprüft und bewertet.

Zum Beispiel kann die Bundeswehr, mit Ihren Standorten wie Auenhausen (Radarstation) eine entscheidende Rolle spielen. Im Fall einer maßgeblichen Störung, Beeinträchtigung oder Behinderung durch eine oder mehrere Anlagen kann es hier im Genehmigungsverfahren zu einer Verschiebung von Standorten bis hin zur Ablehnung von Standorten oder die Festlegung von Auflagen kommen. Hier besteht über die Luftfahrtbehörden und Bundesbehörden ein Mitspracherecht.

Zum Ende des Genehmigungsverfahrens gibt es dann eine Genehmigung mit und ohne Auflagen oder eine Ablehnung der beantragten Baumaßnahme aus dem Verfahren.

Die Gesamtkosten eines Genehmigungsverfahren, ohne das Ergebnis zu kennen, für Gutachten, Taxationen, Untersuchungen, Planungen und vieles mehr trägt der Planer und Projektierer. Dieser geht in Vorleistung.

Wer und wie kann man von Erneuerbaren Energien wie z.B. Windkraft profitieren?

Wenn wir von Windkraft sprechen, meinen wir Windräder oder Windkraftanlagen, die in unserer Nähe gebaut werden. Das ist nicht nur Klimaschutz, die Einsparung von CO2 sondern insgesamt positiv für die Umwelt, weil sie sauberen Strom erzeugen, sondern Erneuerbare Energien können auch dazu führen, dass jeder Einzelne und die gesamte Gemeinde davon profitiert. Es geht darum, dass die Energie, die bei uns erzeugt wird, auch bei uns Ertrag erwirtschaftet der bei uns bleibt – in Form von Geld, neuen Arbeitsplätzen sowie besseren und attraktiveren Lebensbedingungen.

So profitieren Sie als Bürger direkt

Als einzelner Bürger haben Sie die Möglichkeit, nicht nur zuzusehen, sondern aktiv am Ausbau der Windkraft mitzuwirken und davon zu profitieren.

  1. Finanzielle Beteiligung: Miteigentümer werden
  • Kapitalanlage: Sie können Geld in den Windpark investieren, genau wie in eine Aktie oder eine Anleihe. Das bedeutet, Sie kaufen einen Anteil am Windrad. Das nennt man oft Bürgeraktien. Sie werden dann am Gewinn beteiligt und erhalten eine Rendite, die höher sein kann als bei einem normalen Sparkonto. Sie können auch Fonds kaufen, damit investieren sie indirekt in verschieden Unternehmen bzw. Anlagen und streuen somit das Risiko durch Investitionen in mehrere Titel.
  • Bürgerenergiegenossenschaft: Das ist eine besonders beliebte und gemeinschaftliche Beteiligungsmöglichkeit. Sie schließen sich mit Nachbarn und anderen Bürgern zusammen und gründen eine Genossenschaft. Diese Genossenschaft baut und betreibt oder erwirbt Anteile an einem Windpark. Die Gewinne werden unter allen Mitgliedern aufgeteilt. Das Gute daran: Sie haben eine Stimme bei allen wichtigen Entscheidungen und können mitbestimmen. Praktiziert wird das im Kreis Höxter schon bei der Genossenschaft „Energie für den Kreis Höxter“ oder bei PV „Energiegenossenschaft Warburgerland“ wo aus Warburg-Willebadessen und Borgentreich Investitionen seit Jahre nach diesem Modell erfolgreich umgesetzt werden.
  • Stiftungen: Der Betreiber des Windparks (das Unternehmen, das die Anlage baut und betreibt) kann eine Stiftung begünstigen in den kontinuierlichen Zahlungen z.B. aus Nutzungsverträgen definierte Teilhabe und Partizipationsbeträge zugesagt und in diese Stiftung fließen. Ein jährlich fester Betrag kann dann in diese Stiftung fließen. Das Geld wird dann für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde oder Ortschaft für die es gedacht ist verwendet, zum Beispiel für den Verein, die Sanierung des Spielplatzes, der Bürgerhalle oder die Finanzierung des örtlichen Jugendtreffs.
  1. Geld sparen im Alltag – jeder Bürger kann profitieren
  • Vergünstigter Strom: Viele Betreiber von Windparks bieten den Anwohnern, die in der Nähe der Anlagen leben, einen speziellen Stromtarif an so wie wir es hier von Westfalen Wind kennen. Sie bekommen dann vergünstigten Strom direkt vom Windrad, was Ihre monatliche Stromrechnung deutlich senken kann.
  • Vergünstigter Wasserpreis: In manchen Fällen kann auch der Wasserpreis für die Bürger gesenkt und gestützt werden. Das sind zusätzliche Einsparungen, die den Geldbeutel entlasten und besonders interessant da hier die Kosten stetig steigen, jeder betroffen ist damit Stabilität gesichert werden kann.
  • Insgesamt sind diese Möglichkeiten hoch interessant und attraktiv für alle Bürger, da hierdurch die Grundsteuerbelastung ebenfalls moderat gehalten werden kann, die sonst eine Kommune als eine der wenigen eigenen Einnahmequellen bei einem negativen Haushalt anpassen und hochsetzen muss.

So profitiert die gesamte Gemeinde (Kommune/Stadt)

Die Kommune, also Ihre Stadt oder Ihr Dorf, profitiert ebenfalls sehr stark vom Ausbau der Windkraft.

  1. Mehr Geld für die Stadtkasse
  • Steuereinnahmen: Windparks sind Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen und damit zur Finanzierung eines Stadthaushaltes beitragen. Diese Steuern fließen direkt in die Stadtkasse. Es findet zwar eine Verrechnung mit den Schlüsselzuweisungen statt dennoch verbleibt ein Teil in der Stadtkasse. Ihre Gemeinde kann dieses Geld dann nutzen, um die Infrastruktur zu verbessern, zum Beispiel um Straßen zu reparieren, eine Turnhalle zu sanieren, die Kindertagesstätten zu modernisieren, in Schulen zu investieren oder die Freiwillige Feuerwehr zu unterstützen.
  • § 6 EEG: Das ist ein wichtiger Paragraph im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Er erlaubt es den Betreibern, der Standortgemeinde bis zu 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde Strom zu zahlen. Das sind je nach Größe des Windparks jedes Jahr sehr hohe Summen, die direkt in die Gemeindekasse fließen und für die Bürger verwendet werden können.
  • Bürgerenergiemodellgesetz NRW: Ein solches Gesetz auf Landesebene, wie in Nordrhein-Westfalen, verpflichtet die Betreiber sogar, den Bürgern und Kommunen eine Beteiligung anzubieten. Das sichert die Möglichkeit, dass die Gemeinde und ihre Bürger finanziell profitieren müssen und nicht nur zuschauen. Dies wird vertraglich vereinbart, über die Stadtkasse abgewickelt und kommt damit jedem einzelnen Bürger vom Säugling bis zum Ruheständler in der Daseinsvorsorge zu Gute.

Diese zuletzt genannten Einnahmen sind Nutzungserträge und werden nicht mit den Schlüsselzuweisungen des Landes NRW verrechnet und stehen so dem Haushalt und damit der Stadtkasse in Gänze zur Verfügung.

  1. Bessere Lebensqualität und mehr Arbeitsplätze
  • Kaufkraftsteigerung: Wenn die Bürger durch die Windkraft Geld sparen oder eine Rendite bekommen, haben sie mehr Geld zur Verfügung. Dieses Geld geben sie dann in der Regel wieder im Ort und der Region aus, zum Beispiel in lokalen Geschäften, Handwerkern und Dienstleistern. Das steigert die Kaufkraft und stärkt die lokale Wirtschaft.
  • Attraktiveres Wohnumfeld: Durch die zusätzlichen Steuereinnahmen kann die Gemeinde die Lebensqualität verbessern. Das macht die Stadt für junge Familien attraktiver, was der Abwanderung entgegenwirkt. Das Geld kann zum Beispiel dafür genutzt werden, die Kindergärten und Schulen besser auszustatten oder attraktive Wohnbaugebiete zu entwickeln. In der Nachbarstadt Lichtenau sind attraktive Wohnsiedlungen entstanden und die Wertigkeit von Objekten vor Ort deutlich gestiegen. Die dortige Bürgerstiftung hat über Gelder aus der Windkraft enorme Möglichkeiten in nahezu jedem Ort geschaffen.
  • Neue Jobs und Ausbildungschancen: Der Bau und Betrieb eines Windparks schafft neue Arbeitsplätze. Es werden Fachkräfte für die Wartung, die Instandhaltung und die Verwaltung benötigt. Das sind oft zukunftsträchtige Berufe, die gute Ausbildungschancen bieten. Das macht die Region attraktiv für Fachkräfte und junge Leute, die einen Ausbildungsplatz suchen. Handwerks- und Industriebetriebe wie z.B. des Betonbaues, Logistik, Metallbau und des Elektrohandwerks profitieren von den zusätzlichen Möglichkeiten.

Zusammenfassend kann man sagen: Die Erneuerbaren Energien und im speziellen hier die Windkraft ist nicht einfach nur ein Stromerzeuger. Es ist eine Chance, die Energiewende vor Ort zu gestalten und gleichzeitig die Lebensqualität und die Wirtschaft in der eigenen Gemeinde zu verbessern. Dieser Wirtschaftszweig kann ein Teil der zukunftsfähigen Sparten in unserer Region sein.

Warum und wie wurde die Grundsteuer neu festgelegt und an welcher Stelle hat die Stadt Willebadessen Einfluss? Hat die Stadt Willebadessen die Grundsteuer erhöht?

Es war eine bundesweite Reform!

– Alle Grundstücke wurden zum 1. Januar 2022 durch das Finanzamt neu bewertet, künftig soll das alle 7 Jahre erfolgen.
– Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.
– Es gab Hochrechnungen bei welchen Hebesätze die Steuervolumenneutralität für die Städte erreicht wird. An diese hat sich die Stadt Willebadessen gehalten.

Hebesatz der Stadt
– Willebadessen hat den vom Land NRW vorgesehenen aufkommensneutralen Hebesatz übernommen.
-> Das heißt: Die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr Geld ein, die Last verteilt sich nur neu

Folge für Bürgerinnen und Bürger

– Ob Ihre Grundsteuer steigt, sinkt oder gleichbleibt, hängt allein von der Bewertung des Finanzamts ab.
– Hat ein Grundstück an Wert gewonnen (z. B. durch Modernisierung), steigt die Steuer – bei geringerer Bewertung kann sie sinken.

Ansprechpartner für die Bewertung ist ausschließlich das Finanzamt, nicht die Stadt Willebadessen!

Kurz gesagt:
Die Gesamteinnahmen der Stadt bleiben gleich – die individuelle Belastung hängt von der Neubewertung Ihres Grundstücks bzw. Ihrer Immobilie ab.

„Wildwuchs“ bei der Projektierung von WEA durch Planungsgesellschaften zum Bau von Windparks und Freiflächen PV! Wie wollen Sie dem entgegenwirken?

Ja, das war ein Stück erwartbar und der Grund warum unser Rat über 3 Jahre geplant hat, 3 öffentliche wochenlange Auslagen zur öffentlichen Beteiligung durchgeführt hat, Bürgereingaben gewertet und eingebaut hat und damit eine Teilflächennutzungsplan verabschiedet hat.

  • Ziel war es, steuern zu wollen und somit klar zu sagen wo man sich WEA vorstellen kann und wo nicht.
  • Es sind nur Potentialflächen (im Teilflächennutzungsplan) definiert worden, es sind keine Bebauungsgebiete ausgewiesen worden, die Stadt plant und baut keine WEA, erst in einem Genehmigungsverfahren wird entschieden, was auf diesen Potentialflächen geht und was nicht und wenn mit welchen Auflagen. Diese Verfahren wird bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (bei uns der Kreis Höxter) geführt.

Der Regionalrat hat deutlich nach der kommunalen Planung mit der Kenntnis um den Sachverhalt und Planungsstand aller Kommunen, im gesamten Regierungsbezirk Detmold und den anderen Regierungsbezirken wie Münster oder Arnsberg gehabt. Trotzdem hat der Regionalrat bei uns Zusatzflächen sogenannte „überschießende Flächen“ in seiner Planung ausgewiesen! Hier ein paar selektive Hinweise:

  • Es werden im Regionalplan nicht nur unsere Abstandsregel aus dem kommunalen Plan in Siedlungsbereichen, bei den Weilern und Außenwohnlagen deutlich unterschritten (rd. 500 m Regionalplan – kommunale Plan rd. 750m). Dies allein führt zu einer Mehrbelastung an „überschießenden Flächen“ von rd. 145 ha, was für mich unzumutbar ist, da wir die Mindestanforderung des Landes NRW schon in der kommunalen Planung mehr als nachgekommen sind und über städtebauliche Kriterien fachliche Grundlagen definiert haben.
  • Der Regionalplan hat mit der Kenntnis um den kommunalen Willen und Beschlußlage (kommunale Planungshoheit höchstes Gut) und trotz vieler Gespräche und Eingaben unserer Kommune keine Rücksicht auf die Mehrbelastung genommen. Damit ist der kommunale Wille und der „Gleichbehandlung unserer Bürger in der Kommune“, nach meinem Verständnis schwer und unnötiger Weise verletzt worden!
  • Die vom Regionalrat angesetzten Kriterien für den aufgestellten Regionalplan sind so gewählt, das die Regionen in OWL die gern einige WEA möchten und Ihr Potential sehen, planerisch leer ausgegangen sind und die Region wie unsere Heimat, die schon eine hohe Betroffenheit hat zusätzlich enorm belastet wird.
  • Planungen von WEA von Projektierern, außerhalb von Konzentrationszonen aufgrund besonderer Rechtsprechungen und Bundesgesetzen, stehen zusätzlich ungeklärt im Raum und konterkarieren die Planungshoheit.

Feststellung zum Ergebnis:

– das alles ist mit dem Wissen passiert, dass die kommunalen Planungen auf Druck der Bundes- und Landespolitik in 2021 gestartet wurden, die Städte eine Fristsetzung bis 01.02.2024 hatten und fertig sein mussten. Gleichzeitig in der Folge Gesetzgebungen wie z.B. das WindBG erlassen wurden und ständig veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden mussten.

– der Regionalrat hat erst zeitlich versetzt nach dem kommunalen Teilflächennutzungsplan Verabschiedung, in 2024 sein eigenes Planungsverfahren eröffnet und er hat auch erst danach die Kriterien festgelegt und auch erst danach einen Beschluss zum Regionalplan gefasst hat.

Fazit:

Ich spreche mich ganz klar für ein Klageverfahren gegen den „Wildwuchs zum Bau von WEA“ in sogenannten „überschießenden Flächen“ außerhalb von festgelegten Potentialflächen Ausweisungen und Konzentrationszonen aus! Wir haben unsere kommunalen Aufgaben erfüllt und leisten einen ausreichenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende!

Kurzvideos zu verschiednen Themen:

Pressemitteilung:

Deutschlands ländlicher Raum gibt den Takt vor

DIHK-Präsident Peter Adrian will von fehlenden Perspektiven außerhalb der Städte nichts wissen - Regionen würden sträflich unterschätzt

Norbert Hofnagel will Bürgermeister bleiben

Der 58-jährige Christdemokrat aus Löwen genießt das volle Vertrauen des Stadtverbandes.

Bürgermeisterkandidat: Norbert Hofnagel (CDU) im Porträt

Kommunalwahl 2025 - Amtsinhaber möchte seinen Arbeitsplatz im Rathaus der Stadt Willebadessen behalten

Norbert Hofnagel will erneut als Bürgermeister-Kandidat antreten

Löwener stellt sich in Willebadessen wieder zur Wahl

Willebadessen: Fünf Jahre Ausnahmezustand

Norbert Hofnagel ist seit fünf Jahren Bürgermeister von Willebadessen. Zahlreiche Herausforderungen prägten seine Amtszeit. Der Agraringenieur möchte jedoch erneut ins Rathaus einziehen.

Das sind die Ratskandidaten für Willebadessen und die Ortsteile

Welche Partei stellen in Zukunft wie viele Ratsmitglieder in Willebadessen? Das entscheidet sich am 14. September

Willebadessen hat die Wahl

Artikel aus der NW - Der NW Kandidatencheck

Das sind ihre Themen für Willebadessen

Artikel aus der NW - Der NW Kandidatencheck - Norbert Hofnagel & Ralf Hake

Ich möchte diese und weitere Ziele für Sie als Bürgermeister umsetzen!

Danke für Ihr Vertrauen!

Norbert Hofnagel

E-Mail: Wahl2025@Hofnagel.com